Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche

Kirchenmitgliedschaft ist etwas Freiwilliges. Obwohl viele Menschen als kleine Kinder getauft wurden, können sie ab dem 14. Geburtstag frei über ihre Zugehörigkeit zur Kirche entscheiden. Sie können aus der Kirche austreten oder die Kirchenzugehörigkeit (in der Regel evangelisch oder katholisch) wechseln. Sie können auch beantragen, dass Sie zu einer anderen Gemeinde gehören als der, in der Sie wohnen.

Kircheneintritt

Man tritt in die Kirche ein, indem man sich taufen lässt. Wer noch nicht getauft wurde, wird durch die Taufe in die Kirche aufgenommen. Es kommt durchaus häufig vor, dass Jugendliche und Erwachsene in unserer Gemeinde getauft werden.  Bitte wenden Sie sich an einen Pfarrer der Gemeinde. Er wird mit Ihnen die Einzelheiten der Taufe besprechen.

Kirchenaustritt

Wer aus seiner Kirche austreten möchte, muss zum Amtsgericht gehen und dort den Austritt aus der Kirche erklären. Er oder sie verliert damit die Möglichkeit, bei einer Taufe Pate oder Patin zu werden. Auch das Recht, an anderen Amtshandlungen wie der kirchlichen Hochzeit oder der christlichen Trauerfeier bei der Beerdigung, geht mit dem Kirchenaustritt verloren.
Es kann ferner schwieriger sein, für sein Kind einen Platz in einer kirchlichen Kindertagesstätte zu bekommen. Der Grund ist: In Castrop-Rauxel werden ungefähr 20 % der Kirchensteuern für Kindertagesstätten ausgegeben, und die Kirchen haben das Recht, Kinder von Kirchensteuerzahlen bei der Vergabe der Plätze bis zu einem gewissen Prozentsatz zu bevorzugen.
Haben diese Gründe für Sie keine Bedeutung und ist Ihnen der Bezug zum christlichen Glauben verloren gegangen, dann sind Sie frei, den Kirchenaustritt zu erklären.

Wiedereintritt in die Kirche

Wenn Sie aus einer Kirche ausgetreten sind und wieder in die Kirche eintreten wollen, dann wenden Sie sich an das Gemeindebüro oder an einen Pfarrer der Gemeinde. Ein Pfarrer wird Sie zu einem Gespräch einladen, um einen Termin für die Aufnahme in die Kirche zu vereinbaren. Es ist für uns wichtig, Sie persönlich kennen zu lernen und mit Ihnen über Möglichkeiten zu sprechen, aktiv am Glaubensleben der Gemeinde teilzunehmen.
Die Aufnahme in die Kirche erfolgt in der Regel im Zusammenhang mit einem Gottesdienst in der Kirche. Wenn eine Teilnahme am Gottesdienst z. B. aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, kann ein Wiedereintritt auch im Rahmen eines persönlichen Gesprächs mit dem Pfarrer erfolgen.

Wechsel der Kirchenzugehörigkeit

Wer von der Katholischen Kirche in die Evangelische Kirche (oder umgekehrt) übertreten möchte, erklärt zuerst den Austritt aus der bisherigen Kirche beim Amtsgericht und wird dann vom Pfarrer in die Kirche aufgenommen. Eine erneute Taufe ist in diesem Fall nicht notwendig.
Sollten Sie z. B. einer orthodoxen Kirche oder einer Freikirche angehören, oder sollten Sie Mitglied der neuapostolische Kirche oder den Zeugen Jehovas sein, klären Sie bitte die Einzelheiten des Übertritts vorher in einem persönlichen Gespräch!

Wechsel der Gemeindezugehörigkeit

Jedes evangelische Gemeindeglied gehört zu der Gemeinde, in deren Bezirk er oder sie wohnt. Mit einem Umzug zum Beispiel wechselt man die Gemeindezugehörigkeit. Wer aber weiter zu seiner "Heimatgemeinde" gehören möchte, oder sich zu einer Gemeinde zugehörig fühlt, in der er oder sie nicht wohnt, kann diese Zugehörigkeit beantragen. Reichen Sie diesen Antrag schriftlich bei der Gemeinde ein, zu der Sie gehören möchten.

Für alle weiteren Auskünfte zur Kirchenmitgliedschaft stehen Ihnen das Gemeindebüro oder die Pfarrer gerne zur Verfügung

Kontakt

Gemeindebüro
Telefon: 02305 - 22635
Fax: 02305 - 23883
Email: horn@paulugemeinde-castrop.de

Pfarrer Arno Wittekind
Telefon: 02305 - 3099688
Email: ArnoWittekind(at)unitybox.de

Pfarrer Johannes Ditthardt
Telefon: 02305 - 9206547
Mail: ditthardt(at)me.com